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AGB

Marianne Baum
Cannabichstr. 1
99706 Sondershausen
Deutschland

1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Teilnehmer (nachfolgend „Teilnehmer“) und Marianne Baum (nachfolgend „Vermittler“) über die Vermittlung der angebotenen Leistungen. Zu den angebotenen Leistungen zählen insbesondere Fastenreisen, Yoga-Retreats, Massageausbildungen, Seminare, Online-Kurse sowie ähnliche Angebote im spirituellen Bereich. Der Vermittler tritt ausschließlich als
Vermittler dieser Leistungen auf und ist nicht selbst Veranstalter oder Leistungserbringer vor Ort. Mit der Anmeldung zu einer angebotenen Leistung erkennt der Teilnehmer diese AGB als verbindlich an.

2. Leistungsumfang der vermittelten Veranstaltungen
Die Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung und ihres Ablaufs ist der entsprechenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Bestandteil des Vertrages ist. Nicht im Leistungsumfang enthalten sind An- und Abreise zum Veranstaltungsort sowie alle Leistungen, die in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich aufgeführt sind.
Der lokale Veranstalter kann zudem weitere Bedingungen für die Inanspruchnahme einzelner Leistungen stellen.

3. Rolle des Vermittlers und des Veranstalters
Der Vertrag über die Durchführung der Veranstaltung (z. B. Retreat, Seminar, Kurs) kommt unmittelbar zwischen dem Teilnehmer und dem jeweiligen örtlichen Veranstalter zustande. Marianne Baum vermittelt diese Leistungen ausschließlich im Namen und Auftrag des Veranstalters. Die während des Retreats vor Ort erbrachten Leistungen (z. B. Coaching, Fastenbegleitung, Workshops) werden von Marianne Baum im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses für den thailändischen Vertragspartner erbracht. Vertragspartner der Kunden bleibt ausschließlich der thailändische Anbieter. Mit der Buchung über die Website oder per E-Mail gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem thailändischen Anbieter ab. Die Vermittlerin leitet dieses Angebot an den Vertragspartner weiter. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch den thailändischen Anbieter zustande. Für die Qualität, ordnungsgemäße Durchführung und Verfügbarkeit der gebuchten Leistungen ist allein der Veranstalter verantwortlich.

4. Gesundheitliche Voraussetzungen und Teilnahmefähigkeit

Die Teilnahme an den vermittelten Veranstaltungen – insbesondere solchen mit körperlichem oder mentalem Anspruch (wie Fasten-Retreats, Yoga- oder Meditationsseminare) – setzt eine normale physische und psychische Belastbarkeit des Teilnehmers voraus. Vor Anmeldung zur Veranstaltung muss jeder Teilnehmer der Checkbox zustimmen, die nach dem Gesundheitszustand fragt. Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer somit, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen seine Teilnahme bestehen. Der Veranstalter und der Vermittler behalten sich das Recht vor, einen Teilnehmer jederzeit vor oder während der Veranstaltung aus gesundheitlichen Gründen auszuschließen, wenn nach pflichtgemäßem Ermessen die weitere Teilnahme eine unzumutbare Gefährdung der Person selbst oder anderer darstellen würde. In einem solchen Fall wird dem Teilnehmer die weitere Teilnahme untersagt; eine (ggf. anteilige) Erstattung bereits gezahlter Beträge richtet sich nach den Regelungen in Ziffer 8 dieser AGB, es sei denn, der Ausschluss beruht auf vom Teilnehmer schuldhaft verschwiegenen gesundheitlichen Vorerkrankungen oder Risiken – in diesem Fall ist ein Erstattungsanspruch ausgeschlossen.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle relevanten Vorerkrankungen, chronischen Leiden, Allergien, regelmäßigen Medikamenteneinnahmen und sonstigen gesundheitlichen Umstände dem Verstalter vor Seminarbeginn mitzuteilen. Verschweigt oder verharmlost der Teilnehmer wesentliche Gesundheitsinformationen, übernehmen weder der Vermittler noch der Veranstalter eine Haftung für daraus resultierende Schäden oder Folgekosten. Dem Teilnehmer wird dringend empfohlen, im Zweifel vorab ärztlichen Rat zur Teilnahmefähigkeit einzuholen. Die Teilnahme erfolgt stets freiwillig und in eigener Verantwortung des Teilnehmers.

5. Haftung und Haftungsausschlüsse

5.1 Haftung des Vermittlers

Der Vermittler haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für eigene Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit. Die Haftung des Vermittlers für leichte (einfache) Fahrlässigkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Unberührt bleiben Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermittlers oder eines gesetzlichen Vertreters bzw. Erfüllungsgehilfen des Vermittlers beruhen. In Fällen von höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, politische Unruhen), welche die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen, ist eine Haftung des Vermittlers ausgeschlossen. Der Vermittler haftet nicht für Leistungsstörungen oder Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit den vom jeweiligen Veranstalter erbrachten Leistungen stehen (z. B. Unterkunft, Programm, Ausflüge, Kursinhalte). Insbesondere übernimmt der Vermittler keine Haftung für Schäden, Verluste oder Unfälle, die während der Veranstaltung auftreten, da der Vermittler nicht selbst Veranstalter ist. Etwaige Ansprüche wegen Leistungsmängeln oder Schäden hat der Teilnehmer direkt gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Der Vermittler steht dem Teilnehmer hierbei unterstützend zur Seite und leitet Beanstandungen unverzüglich an den Veranstalter weiter.

5.2 Gesundheitliche Risiken und Haftungsausschluss

Die Teilnahme an den Veranstaltungen und eventuellen damit verbundenen Aktivitäten (insbesondere Fasten und andere gesundheitsrelevante Praktiken) erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Weder der Vermittler noch der Veranstalter übernehmen eine Haftung für gesundheitliche Schäden des Teilnehmers, die infolge der Teilnahme an der Veranstaltung auftreten. Dies gilt insbesondere für Schäden, die auf bereits bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen oder vom Teilnehmer verschwiegene Vorerkrankungen zurückzuführen sind. Eine medizinische Betreuung durch den Veranstalter ist nicht Vertragsbestandteil; der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, bei Bedarf ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Kosten für medizinische Behandlungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte oder sonstige gesundheitliche Maßnahmen während oder infolge der Veranstaltung werden weder vom Vermittler noch vom Veranstalter übernommen. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen; ihm wird ausdrücklich empfohlen, eine Auslandsreisekrankenversicherung und – soweit einschlägig – eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung abzuschließen, insbesondere für Veranstaltungen außerhalb der EU (z. B. Retreats in Thailand), um etwaige Gesundheitskosten oder einen vorzeitigen Reiseabbruch abzusichern. Eine weitergehende Haftung des Vermittlers oder des Veranstalters ist – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Die gesetzliche Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie etwaige zwingende Haftungstatbestände nach anwendbarem Recht bleiben von den vorstehenden Haftungsausschlüssen unberührt.

6. Anmeldung und Vertragsschluss; Ersatzteilnehmer

Die Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung muss in der Regel schriftlich oder in Textform (z. B. mittels bereitgestelltem Anmeldeformular per E-Mail oder über ein Online-Buchungsformular) erfolgen. Mit der Übermittlung der ausgefüllten Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vermittler die Anmeldung annimmt und dem Teilnehmer eine Buchungsbestätigung (in der Regel per E-Mail) übermittelt. Die verbindliche Anmeldung verpflichtet den Teilnehmer zur Zahlung des vollen Teilnahmebeitrags (Preis der Veranstaltung) und zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung, vorbehaltlich der nachfolgenden Rücktrittsregelungen (siehe Ziffer 8). Die Buchung ist personengebunden; der Teilnehmer darf nur mit vorheriger Zustimmung des Vermittlers einen Ersatzteilnehmer benennen. Der Vermittler oder der Veranstalter können die Zustimmung verweigern, wenn der vorgeschlagene Ersatzteilnehmer die Voraussetzungen für die Teilnahme – insbesondere die gesundheitliche Eignung gemäß Ziffer 4 – nicht erfüllt.

7. Zahlungsbedingungen

Der volle Teilnahmebeitrag ist ca 2 Monate vor Seminarbeginn ohne Abzug fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Die Zahlung hat per Banküberweisung auf das vom Vermittler angegebene Konto oder via gegebenenfalls angebotener elektronischer Zahlungsmethoden zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang beim Vermittler. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht innerhalb von 7 Tagen nach Aufforderung per Email, behält sich der Vermittler das Recht vor, den Platz anderweitig zu vergeben und vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann der Vermittler vom Teilnehmer eine Entschädigung in Höhe der entsprechenden Stornopauschale gemäß Ziffer 8 verlangen (so, als hätte der Teilnehmer zu diesem Zeitpunkt selbst zurückgetreten). Bei kurzfristigen Anmeldungen (weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn) ist der Teilnahmebeitrag sofort fällig. Der Vermittler wird dem Teilnehmer in diesem Fall unverzüglich die Zahlungsinformationen mitteilen, und der Teilnehmer hat den Betrag umgehend zu überweisen. Ohne vollständige Bezahlung des Teilnahmebeitrags besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Teilnahme an der Veranstaltung oder Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen.

8. Rücktritt durch den Teilnehmer (Stornierungsbedingungen)

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt (Stornierung) ist in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) gegenüber dem Vermittler zu erklären. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermittler. Im Falle eines Rücktritts werden folgende Stornierungs- und Erstattungsregelungen vereinbart: • Rücktritt bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: Erstattung von 50 % des bereits gezahlten Teilnahmebeitrags. (Beispiel: Rücktritt spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung) • Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Erstattung von 20 % des Teilnahmebeitrags. (Beispiel: Rücktritt spätestens 14 Tage vor Beginn) • Rücktritt innerhalb der letzten 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen: Keine Erstattung des Teilnahmebeitrags. Bereits gezahlte Beträge werden dem Teilnehmer entsprechend der obigen Staffelung (gegebenenfalls anteilig) zurückerstattet. Etwaige noch nicht gezahlte, aber bereits fällige Beträge sind vom Teilnehmer in Höhe der jeweiligen Stornopauschale nachträglich zu entrichten. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermittler und/oder dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die pauschalierten Rücktrittskosten – in diesem Fall ist nur der geringere Betrag zu zahlen. Hinweis: Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend angeraten, um das finanzielle Risiko im Falle eines Rücktritts zu vermindern. Eine Rückerstattung nach den obigen Regelungen erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rücktrittserklärung auf ein vom Teilnehmer zu benennendes Konto.

9. Absage der Veranstaltung / Rücktritt durch Veranstalter oder Vermittler

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen. Wichtige Gründe können insbesondere sein: Fälle höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, politische Unruhen, Epidemien am Veranstaltungsort), eine unzureichende Teilnehmerzahl, die eine sinnvolle Durchführung unmöglich macht, oder der Ausfall einer entscheidenden Leitungsperson (z. B. Kursleiter) ohne Möglichkeit eines Ersatzes. Auch der Vermittler kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm die Durchführung der Vermittlungsleistung aus vergleichbar wichtigen Gründen unzumutbar wird. Der Vermittler wird die Teilnehmer in solchen Fällen unverzüglich informieren, sobald der Absagegrund bekannt ist. Im Falle einer Absage vor Veranstaltungsbeginn erhalten die Teilnehmer den vollen gezahlten Teilnahmebeitrag zu 100 % zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers wegen der Absage bestehen nicht, soweit der Absagegrund nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermittlers oder des Veranstalters zurückzuführen ist. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Ersatz von weiteren Aufwendungen des Teilnehmers (z. B. bereits gebuchte Anreisekosten, Unterkunft, Urlaubstage oder sonstige Folgekosten). Der Vermittler kann dem Teilnehmer – soweit organisatorisch möglich – einen Ersatztermin oder ein alternatives, gleichwertiges Angebot vorschlagen; der Teilnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, dieses anzunehmen und kann stattdessen die volle Erstattung wählen. Muss die Veranstaltung nach ihrem Beginn aus Gründen höherer Gewalt oder aus vom Veranstalter nicht zu vertretenden wichtigen Gründen abgebrochen werden, wird der nicht in Anspruch genommene Teil des Teilnahmebeitrags anteilig erstattet. Auch in diesem Fall sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen. Bei einem Abbruch oder Ausschluss, der auf gesundheitlichen Gründen des Teilnehmers (vgl. Ziffer 4) oder auf vom Teilnehmer zu vertretendem Verhalten beruht (z. B. erhebliche Verstöße gegen Verhaltenspflichten), besteht kein Erstattungsanspruch für nicht in Anspruch genommene Leistungen.

10. Pflichten des Teilnehmers und Mitwirkung

Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Anweisungen des Veranstalters, der Seminar- oder Retreat-Leitung und des örtlichen Personals zu befolgen – insbesondere jene, die der Sicherheit, Gesundheit und Ordnung während der Veranstaltung dienen. Bei schwerwiegenden Verstößen des Teilnehmers gegen Anweisungen, Vertragsbedingungen oder geltende Gesetze vor Ort kann der Veranstalter den Teilnehmer nach vorheriger Abmahnung von der weiteren Teilnahme ausschließen. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung nicht genutzter Leistungen, und etwaige Mehrkosten (z. B. für eine vorzeitige Abreise) trägt der Teilnehmer selbst. Der Teilnehmer hat die üblichen Sorgfaltspflichten einzuhalten. Insbesondere ist er für die Sicherung seiner persönlichen Wertgegenstände selbst verantwortlich; der Vermittler und der Veranstalter übernehmen keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von persönlichem Eigentum des Teilnehmers während der Veranstaltung. Bei Reisen ins Ausland (z. B. Retreats außerhalb Deutschlands) ist der Teilnehmer dafür verantwortlich, alle geltenden Einreisebestimmungen des Ziellandes (gültiger Reisepass, Visum, Impfungen etc.) rechtzeitig zu erfüllen. Verstößt der Teilnehmer hiergegen und kann deshalb nicht an der Veranstaltung teilnehmen oder muss sie vorzeitig abbrechen, gelten die oben genannten Stornoregelungen (siehe Ziffer 8). Vermittler und Veranstalter übernehmen in diesem Fall keine Haftung für die Folgen des vom Teilnehmer zu vertretenden Verstoßes.

11. Kein Widerrufsrecht für Verbraucher

Bei der Buchung einer Veranstaltung aus dem Angebot des Vermittlers (z. B. eines Retreats, Seminars oder ähnlicher Freizeitveranstaltung) handelt es sich um einen Vertrag über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, der für einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht daher nicht, selbst wenn der Vertragsschluss über Fernkommunikationsmittel (z. B. Online-Buchung, E-Mail) erfolgt. Dies gilt unabhängig von der verbleibenden Zeit bis zum Veranstaltungsbeginn, insbesondere auch bei kurzfristigen Buchungen weniger als 14 Tage vor Beginn. Der Teilnehmer hat also kein Recht, seine Anmeldung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Regelungen der Ziffern 8 und 9 (Rücktritt/Storno) bleiben unberührt und ermöglichen einen Rücktritt zu den dort genannten Bedingungen.

12. Datenschutz

Wir verweisen auf unsere Datenschutzerklärung, die unter Kontakt einsehbar ist und alle Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer sowie zu Ihren Betroffenenrechten enthält.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame Bestimmung, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall des Vorliegens etwaiger Vertragslücken. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.